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   LAG Hessen, 18.12.2013 - 2 Sa 871/13   

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https://dejure.org/2013,51834
LAG Hessen, 18.12.2013 - 2 Sa 871/13 (https://dejure.org/2013,51834)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.12.2013 - 2 Sa 871/13 (https://dejure.org/2013,51834)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 2 Sa 871/13 (https://dejure.org/2013,51834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Formbedürftigkeit einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme bei kalendermäßig befristetem Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 2 Sa 871/13
    Da beide Parteien bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz keine Tatsachen vorgetragen haben, die den Schluss auf weitere Beendigungstatbestände zulassen, fehlt dem sogenannten allgemeinen Feststellungsantrag das erforderliche besondere Feststellungsinteresse, § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. für die Kündigung: BAG, Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 a und b der Gründe, AP Nr. 38 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 2 Sa 871/13
    So ist nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut ausschließlich "die" Befristung formbedürftig, nicht hingegen der Arbeitsvertrag im Übrigen (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - Rn. 18, AP Nr. 12 zu § 14 TzBfG).
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 2 Sa 871/13
    Diese wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (vgl. BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, AP Nr. 71 zu § 14 TzBfG).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 667/08

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2013 - 2 Sa 871/13
    So ist nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut ausschließlich "die" Befristung formbedürftig, nicht hingegen der Arbeitsvertrag im Übrigen (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - Rn. 18, AP Nr. 12 zu § 14 TzBfG).
  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    Die Vorverlegung des Beginns des Arbeitsverhältnisses unterlag nicht der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG, diese bezieht sich vielmehr allein auf die Befristungsabrede und damit die Festlegung des Endtermins des Arbeitsverhältnisses (ebenso LAG Hessen vom 18.12.2013 - 2 Sa 871/13, juris, Rz. 32).

    Nähme man entgegen der Ansicht der Berufungskammer an, es bleibe bei dem Vertragsbeginn des befristeten Arbeitsvertrages am 05.09.2016, käme man angesichts der unverändert am 28.08.2016 erzielten Einigung über die Dienstreise und damit die Begründung vertraglicher Hauptpflichten und deren Invollzugsetzung für den 04.09.2016 wohl kaum umhin, ein Arbeitsverhältnis für diesen Tag - unbefristet oder formunwirksam befristet, mag hier dahinstehen - anzunehmen (vgl. hierzu LAG Hessen vom 18.12.2013 - 2 Sa 871/13, juris, Rz. 29), was zur Unwirksamkeit der Befristung sowohl im Vertrag vom 24./29.08.2016 als auch vom 03./07.02.2017 wegen Verstoßes gegen das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG führen müsste.

  • LAG Hessen, 09.06.2017 - 10 Sa 1554/16

    Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist nicht verletzt, wenn der

    Dies wird deshalb für unbedenklich gehalten, weil sich das Schriftformgebot des § 14 Abs. 4 TzBfG nur auf die Befristungsabrede selbst bezieht, nicht auf einzelne Bedingungen des Arbeitsvertrages, die somit auch stillschweigend abgeändert werden können (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 11. August 2010 - 15 Sa 2600/09 - Rn. 59, Juris; LAG Hessen 18. Dezember 2013 - 2 Sa 871/13 - Rn. 28, Juris) .

    Die Kammer folgt auch der Rspr., die annimmt, dass die Parteien des Arbeitsvertrags einvernehmlich und konkludent den Beginn der Tätigkeit bei einem befristeten Vertrag vorverlegen können, ohne gegen das Schriftformgebot zu verstoßen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 11. August 2010 - 15 Sa 2600/09 - Rn. 59, Juris; LAG Hessen 18. Dezember 2013 - 2 Sa 871/13 - Rn. 28, Juris) .

  • LAG Hessen, 06.08.2019 - 15 Sa 424/19

    Kein Vorbeschäftigungs- bzw. Anschlussverbot bei zunächst unter aufschiebender

    2010 - 15 Sa 2600/09 - Rn. 59; LAG Hessen 18. Dezember 2013 - 2 Sa 871/13 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).

    befristeten Vertrag vorverlegen können, ohne gegen das Schriftformgebot zu verstoßen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 11. August 2010 - 15 Sa 2600/09 - Rn. 59, Juris; LAG Hessen 18. Dezember 2013 - 2 Sa 871/13 - Rn. 28, Juris).

  • LAG Hessen, 05.06.2018 - 15 Sa 1566/16

    Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist nicht verletzt, wenn der

    Dies wird deshalb für unbedenklich gehalten, weil sich das Schriftformgebot des § 14 Abs. 4 TzBfG nur auf die Befristungsabrede selbst bezieht, nicht auf einzelne Bedingungen des Arbeitsvertrages, die somit auch stillschweigend abgeändert werden können (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 11. August 2010 - 15 Sa 2600/09 - Rn. 59; LAG Hessen 18. Dezember 2013 - 2 Sa 871/13 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).

    Die erkennende Kammer folgt - wie bereits die Berufungskammer im Verfahren des Hessischen Landesarbeitsgerichts - 10 Sa 1554/16 - auch der Rechtsprechung, die annimmt, dass die Parteien des Arbeitsvertrages einvernehmlich und konkludent den Beginn der Tätigkeit bei einem befristeten Vertrag vorverlegen können, ohne gegen das Schriftformgebot zu verstoßen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 11. August 2010 - 15 Sa 2600/09 - Rn. 59, Juris; LAG Hessen 18. Dezember 2013 - 2 Sa 871/13 - Rn. 28, Juris).

  • LAG Thüringen, 21.06.2022 - 1 Sa 115/21

    Befristungskontrolle - Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

    Ist der Endtermin genannt, bedarf es zur Erfüllung des Schutzzwecks nach Auffassung der Kammer nicht zwingend der schriftlichen Angabe des Anfangsdatums oder der Vertragsdauer (so im Ergebnis auch LAG Hessen 18.12.2013 - 2 Sa 871/13 - unter II.2.c)bb); APS-Backhaus, 6. Auflage 2021, § 14 TzBfG Rn. 699).
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